Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Marco Schmidt, Becherstraße 51, 40476 Düsseldorf (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.2 Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

1.4 Soweit nicht nachfolgend anderweitig geregelt oder zwischen den Parteien explizit vereinbart, erbringt der Anbieter ausschließlich Dienstleistungen einer Werbe- und/oder Marketingdienstleistung nach Maßgabe der Vorgaben bzw. im Rahmen der Anleitung des Kunden. Für alle Leistungen, die vom Anbieter erbracht werden, findet ausschließlich das Dienstvertragsrecht Anwendung.

 

2. Vertragsgegenstand, Grundlagen der Zusammenarbeit, Zustandekommen des Vertrages

2.1 Vertragsgegenstand ist die Erbringung von dienstvertraglichen Leistungen (im Folgenden „Leistungen“ oder „Projekt“) im Bereich zielgruppenoptimierter Reichweiten- und Aufmerksamkeitswerbung. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung liegt beim Kunden.

2.2 Soweit nicht explizit anders bestimmt, sind Angebote des Anbieters freibleibend.

2.3 Konkrete Werbemaßnahmen („Einzelaufträge“) sind in Gemäßheit mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils aufgrund eines gesonderten, schriftlichen Auftrags nach den Vorgaben („Briefing“) des Kunden zu erbringen. In den jeweiligen Angeboten bzw. Einzelaufträgen werden die durch den Anbieter jeweils zu erbringenden Leistungen im Einzelnen bestimmt. Der Einzelauftrag kommt zustande, wenn der Kunde die Annahme des Vertragsangebotes schriftlich bestätigt.

 

3. Durchführung der Dienstleistung durch den Anbieter

3.1 Der Anbieter erbringt seine Beratungsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand bewährter Technik. Er berücksichtigt nach Absprache und, sofern im Einzelfall sinnvoll, allgemeine Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards (z. B. ITIL, DIN).

3.2 Der Anbieter wird nur qualifiziertes und zuverlässiges Personal bzw. eigene Expertise einsetzen und nur solche Tools und Verfahren verwenden, deren Eignung er kennt und beherrscht und die den Anforderungen nach Absatz (1) entsprechen.

3.3 Der Anbieter ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Kunden aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Kunden abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Kunden.

3.4 Der Anbieter ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, ist der Anbieter dort zur Leistungserbringung verpflichtet.

3.5 Der Anbieter ist in der Einteilung seiner Arbeitszeit frei. Er hat sich jedoch für die Zusammenarbeit der Parteien und für die Einhaltung von Terminen mit dem Projektleiter des Kunden abzustimmen.

 

4. Pflichten des Kunden / Gestaltung der Zusammenarbeit

4.1 Zum Erbringen der vertraglich geschuldeten Leistungen ist der Anbieter auf die Unterstützung und Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Produktinformationen, Vorlagen, Zugangskennungen bzw. Benutzeraccounts (nachfolgend „Unterlagen“) zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.

4.2 Soweit der Kunde dem Anbieter Unterlagen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und zur vertragsgemäßen Verwendung dieser Unterlagen berechtigt ist.

4.3 Vor der Erbringung von Einzelaufträgen im Sinne von Ziff. 2.3 ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden einen detaillierten schriftlichen Vorschlag, der insbesondere auch einen Kostenplan enthält, für die Erbringung der Leistungen zu unterbreiten. Der Kunde hat innerhalb angemessener Frist, in der Regel nicht mehr als fünf Werktage, mitzuteilen, ob er diesen Vorschlag mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt.

4.4 Einzelaufträge werden nur wirksam, wenn sie schriftlich durch Gegenzeichnung des Kunden angenommen werden. Nimmt der Kunde den vom Anbieter vorgeschlagenen Entwurf an, so gilt dies als Genehmigung des damit verbundenen Kostenvoranschlags.

4.5 Der Kunde wird dem Anbieter im Bedarfsfall geeignete Arbeitsräume und gegebenenfalls technische Ausstattung (Telefon, Internet, Arbeitsplatzrechner) im erforderlichen Umfang kostenfrei zur Verfügung stellen. Der Anbieter ist darauf zu achten, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden durch seine Tätigkeit so wenig wie möglich gestört wird.

4.6 Der Kunde benennt einen qualifizierten Mitarbeiter („Projektleiter“), der für den Anbieter erreichbar ist und zur Entscheidung über alle erforderlichen Schritte im Rahmen des Projekts befugt ist.

4.7 Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten in Verzug, ruht für die Dauer des Verzugs die Leistungsverpflichtung des Anbieters, soweit diese ohne die Mitwirkung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand zu erbringen wäre. Ein dadurch verursachter Mehraufwand ist dem Anbieter zusätzlich zur vereinbarten Vergütung auf der Grundlage der jeweils gültigen Sätze zu erstatten. Ein gesetzliches Kündigungsrecht des Anbieters bleibt unberührt.

4.8 Der Anbieter ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob Inhalte, die vom Kunden bereitgestellt werden, gegen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde trägt dafür die alleinige Verantwortung. Macht ein Dritter gegenüber dem Anbieter Ansprüche wegen der vertragsgegenständlichen Werbung geltend, wird der Kunde den Anbieter freistellen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass eine Pflichtverletzung des Anbieters vorliegt.

 

5. Besondere Bestimmungen für Werkaufträge

5.1 Falls in einem Einzelauftrag die Erbringung von Werkleistungen vereinbart ist, gelten die nachstehenden Absätze (2) bis (8) ergänzend:

5.2 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, wenn das Werk den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist schriftlich zu erklären.

5.3 Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern Teilleistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Erklärt oder verweigert der Kunde nicht innerhalb von 8 Werktagen die Abnahme unter Angabe detaillierter Mängel, gelten die Leistungen als abgenommen.

5.4 Änderungen nach Abnahme sind grundsätzlich kostenpflichtig. Das Verfahren für Leistungsänderungen richtet sich nach Ziff. 5.8.

5.5 Leistungstermine sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich. Werden sie schuldhaft nicht eingehalten, ist dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen.

5.6 Art und Ablauf der Abnahme werden gesondert vereinbart. Ein Protokoll ist von beiden Seiten zu unterzeichnen.

5.7 Ist die Leistung nicht vertragsgemäß, hat der Anbieter sie nach einer berechtigten Verweigerung der Abnahme binnen angemessener Frist nachzubessern und dem Kunden mitzuteilen, wann die Mängelbeseitigung abgeschlossen ist.

5.8 Änderungen und Ergänzungen kann der Kunde bis zur Abnahme verlangen, wenn sie für den Anbieter technisch umsetzbar und zumutbar sind. Der Anbieter teilt ihm ggf. die Auswirkungen auf Kosten und Zeitplan in Form eines Angebots mit. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, wird das Projekt unverändert fortgesetzt.

 

6. Vergütung, Zahlungen, Zahlungsverzug, Rechtsvorbehalte

6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach geleistetem Aufwand zu den bei Vertragsschluss gültigen Stundensätzen des Anbieters berechnet.

6.2 Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation zusammen mit der Rechnung.

6.3 Die Vergütung für einmalige Leistungen ist nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung zahlbar. Der Anbieter darf Vorschusszahlungen in angemessener Höhe verlangen.

6.4 Die Vergütung ist – sofern nichts anderes vereinbart – ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind die ausstehenden Beträge nach Maßgabe des § 288 BGB zu verzinsen.

6.5 GEMA-Gebühren, nutzungsrechtliche Abgeltungen oder Zollkosten sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

6.6 Reise- und Übernachtungskosten werden dem Kunden nach vorheriger Absprache und Zustimmung in Rechnung gestellt.

6.7 Alle genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

6.8 Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen auszusetzen oder zurückzuhalten sowie die Fortführung an Vorauszahlungen oder entsprechende Sicherheiten zu knüpfen. Ein gesetzliches Kündigungsrecht bleibt unberührt.

6.9 Der Anbieter behält sich das Eigentum und etwaige Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Bezahlung der vertraglich geschuldeten Vergütung vor.

6.10 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden kann der Anbieter bestehende Verträge fristlos kündigen oder von ihnen zurücktreten. Der Kunde informiert den Anbieter rechtzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit.

 

7. Ergänzende Vergütungsbestimmungen für laufzeitgebundene Verträge

7.1 Die Vergütung für laufzeitgebundene Verträge ist monatlich zahlbar und wird, sofern nicht anders vereinbart, am 3. Werktag eines jeden Monats fällig.

7.2 Leistungen, die über das vereinbarte Volumen hinausgehen, werden nach Aufwand zusätzlich vergütet. Es gelten die aktuellen Stundensätze des Anbieters.

7.3 Bei Werkverträgen gelten abweichende Absprachen bzw. Zahlungspläne, sofern diese im Vertrag festgelegt sind.

 

8. Rechte an den Leistungsergebnissen, Schutz des geistigen Eigentums

8.1 Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts entstandenen Arbeitsergebnissen ein, soweit sich dies aus dem Vertragszweck ergibt. Eine weitergehende Bearbeitung oder Nutzung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.

8.2 Urheberrechte und andere Schutzrechte an eigenen Methoden, Programmen, Entwürfen oder Know-how bleiben beim Anbieter.

 

9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Soweit nichts anderes vereinbart, beginnt ein laufzeitgebundener Vertrag mit dessen Unterzeichnung und hat eine feste Laufzeit von 24 Monaten. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.3 Dienstverträge ohne Laufzeitbestimmung können von jeder Partei nach den gesetzlichen Fristen gekündigt werden.

9.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform; eine Kündigung per E-Mail ist ausgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart.

 

10. Höhere Gewalt

10.1 Der Anbieter ist von der Leistungspflicht befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung auf höherer Gewalt beruht.

10.2 Als höhere Gewalt gelten Umstände, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Pandemien, technische Störungen).

10.3 Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über das Eintreten eines solchen Ereignisses.

 

11. Subunternehmer, Übertragung von Rechten und Pflichten

11.1 Der Anbieter ist berechtigt, für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen Subunternehmer einzusetzen.

11.2 Der Kunde darf Ansprüche gegen den Anbieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.

 

12. Haftung

12.1 Der Anbieter haftet nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

•Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Unbeschränkte Haftung für Schäden, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

•Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit: Unbeschränkte Haftung.

•Verletzung von Kardinalpflichten: Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

•Produkthaftung: Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

•Datenverlust: Haftung ist begrenzt auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre.

12.2 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird.

 

13. Gewährleistung

13.1 Für geringfügige Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit bestehen keine Gewährleistungsansprüche.

13.2 Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, es sei denn, es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

13.3 Macht der Kunde Mängelansprüche geltend, hat der Anbieter zunächst das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzleistung). Schlägt diese fehl, kann der Kunde weitere gesetzliche Gewährleistungsrechte geltend machen.

 

14. Vertraulichkeit

14.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Wahrung der Vertraulichkeit über sämtliche als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen auch über die Vertragslaufzeit hinaus.

14.2 Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich bereits öffentlich zugänglich waren oder deren Offenlegung auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnung erfolgt.

 

15. Datenschutz / Datensicherheit

15.1 Die Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den Weisungen des Kunden und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Ggf. ist ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abzuschließen.

15.2 Der Kunde sichert seine Daten nach dem Stand der Technik. Bei Eingriffen des Anbieters in Systeme des Kunden ist der Kunde verpflichtet, vorab eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.

 

16. Individualabreden, Schriftform

16.1 Einzelverträge oder besondere Abreden gehen diesen AGB vor. Sie sollen in einem schriftlichen Vertrag dokumentiert werden.

16.2 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Kündigungen) bedürfen der Schriftform, sofern nicht anders vereinbart. E-Mail genügt diesem Erfordernis nicht, wenn die Schriftform ausdrücklich ausgeschlossen ist.

16.3 Soweit diese AGB bestimmte Punkte nicht regeln, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

17. Rechtswahl, Gerichtsstand

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder bei Klageerhebung keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

 

Stand: 01.01.2025